Mit der Einführung der Maut für schwere Lkw mit mehr als 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht auf Bundesautobahnen
am 01. Januar 2005 können grundsätzlich Verkehrsverlagerungen von Bundesautobahnen auf nicht mautpflichtige Straßen
verbunden sein. Bund und Länder sind übereingekommen, die Auswirkungen von mautverlagerten Lkw-Verkehren auf das
nachgeordnete Straßennetz sowohl durch umfassende Modellrechnungen als auch durch Vorher- Nachher Zählungen an
automatischen Zählstellen zu erfassen.
Erfahrungsgemäß besitzen veränderte Verkehrsregelungen eine erhebliche "Einschwingphase", in der kurzfristig
aufgetretene Umstellungseffekte wieder abklingen können. Daher sind die Daten über die Verkehrsentwicklung erst über
einen längeren Betrachtungszeitraum aussagekräftig. Weiterhin nimmt die Prüfung und Plausibilisierung der Daten erhebliche
Zeit in Anspruch.
Für die notwendige gemeinsame Bedeutung von Modellrechnungen und Verkehrsanalysen ist deshalb eine gewisse Zeit vorzusehen
. Aussagekräftige, netzweite Ergebnisse erwartet der Bund deshalb erst im Herbst 2005.
Um die Bürger des Landes Hessen gleichwohl möglichst früh über erkennbar veränderte Verkehrsströme zu informieren, werden
von der Verkehrszentrale Hessen bereits vorliegende Zahlen im Vergleich der Jahre 2004 und 2005 veröffentlicht. Hierbei
wird insbesondere die Entwicklung des Schwerverkehrs dargestellt. Die Darstellung umfasst 12 Dauerzählstellen in Hessen,
die durch ihre Lage im Straßennetz als mögliche Umfahrungsroute für den Schwerverkehr geeignet erscheinen.
Dazu werden die Mittelwerte täglicher Verkehrsbelastungen an den Wochentagen Montag bis Freitag, ohne Feiertage und
Brückentage, verwendet.
Zur Einordnung der relativen Bedeutung des Schwerverkehrs auf einer Strecke ist außerdem jeweils auch die Zahl aller
Kraftfahrzeuge an der Messstelle angegeben.
Bei der Interpretation dieser Zahlen ist zu beachten, dass sich erhebliche statistische Schwankungen aus Gründen ergeben
können, die in keinem Zusammenhang mit der Einführung der Lkw-Maut stehen. Hier sind insbesondere zu nennen: